Fehlende Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei Förderung der Stadtteilarbeit

In der Stadtsenatssitzung vom 27.01.2023 wurden Mittel in der Höhe von 883.850 Euro für die Stadtteilarbeit freigegeben. Die Höhe der Vergaben an die einzelnen Zentren variiert dabei von 15.000 Euro bis zur Höchstsumme von 218.850 Euro. Völlig unklar dabei ist, nach welchen Kriterien diese Summen errechnet und vergeben werden. Die beiden VP-Stadtregierungsmitglieder Kurt Hohensinner und Günter Riegler haben daher aufgrund der fehlenden Transparenz und Nachvollziehbarkeit gegen dieses Stück gestimmt.

„Leider hat sich durch dieses Stadtsenatsstück bewahrheitet, was zu befürchten war und was ich mittels eines Antrages in der Gemeinderatssitzung vom 19.05.2022 zu verhindern versucht habe“, so VP-Gemeinderat Markus Huber. In seinem Antrag hat er bereits moniert, dass die Richtlinien für die Vergaben an die Stadtteilzentren weder nachvollziehbar, noch transparent sind und sie so Tür und Tor für parteipolitisch motivierte Vergaben öffnen können. Die Wichtigkeit der Stadtteilzentren als Bindeglied zwischen Stadt Graz und den BürgerInnen ist evident, die derzeitige Handhabung der Mittelverteilung darf diese Bedeutung laut Gemeinderat Huber nicht in Gefahr bringen. „Derzeit gibt es leider weder einen Beirat für Stadtteilarbeit, der aus externen ExpertenInnen, ExpertenInnen der Verwaltung und im Sinne der Überparteilichkeit auch aus AngehörigInnen aller im Gemeinderat vertretenen Fraktionen besteht, noch gibt es einen Kriterien- und Maßnahmenkatalog, um entsprechende Qualität der Einrichtungen und ihre Förderfähigkeit zu bewerten“, so Huber. Im gegenständlichen Stadtsenatsstück wird das Fehlen dieser Parameter deutlich sichtbar. So ist überhaupt nicht nachvollziehbar nach welchen Kriterien derart unterschiedliche Fördersätze zwischen Stadtteilzentren (Fördersumme bis. max. € 150.000.–) bzw. Nachbarschaftszentren (Fördersumme bis max. € 50.000.–) einerseits und anderseits auch innerhalb der Zentren angesetzt wurden. Außerdem wurde offensichtlich weder Raumgröße bzw. die Ausstattung der Zentren bei der Festlegung der Fördersumme berücksichtigt, obwohl ja gerade die Raumgröße einen wesentlichen Einfluss auf die Miet- und Betriebskosten hat. Hinterfragenswert ist außerdem, ob die teilweise eklatant höheren Fördersummen im Vergleich zu anderen Zentren, sich aus zu bezahlenden MitarbeiterInnen ergeben, während andere Zentren ausschließlich durch ehrenamtliche MitarbeiterInnen betrieben werden.

Diese fehlende Transparenz in der Vergabe wirft Fragen auf und lässt Spielraum für Interpretationen, die dem Zweck dir Stadtteilarbeit zuwiderlaufen und sie in parteipolitische Nähe bringen. Gemeinderat Huber fordert daher noch einmal die Richtlinien zur Fördervergabe im Sinne der Transparenz und Objektivität zu überarbeiten und offenzulegen, was gerade angesichts der gegenwärtigen Budgetsituation der Linkskoalition ein Gebot der Stunde wäre.