Finanzstadtrat Eber legt unhaltbares Doppelbudget mit schweren Mängeln vor!

Nach gründlicher Einsichtnahme und Prüfung des von der Rathauskoalition aus KPÖ, Grüne und SPÖ aufgelegten Doppelbudgets 2022/23, welches am kommenden Donnerstag dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll, steht fest, dass der Budgetentwurf gravierende Mängel und eine durch kreative Buchhaltung geschönte Budgetkosmetik aufweist. Finanzstadtrat Eber (KPÖ) ist nun dringend gefordert diese Mängel bis zur Gemeinderatssitzung am 23. Juni zu beheben.

 In den vergangenen Monaten wurde von der Rathauskoalition aus KPÖ, Grüne und SPÖ stets vehement behauptet und moniert, dass die finanzielle Lage in der Stadt Graz schwierig sei und die Stadt keine finanziellen Spielräume mehr habe. Nun legte Finanzstadtrat Manfred Eber aber ein Budget 2022 öffentlich auf, das einen Überschuss („Nettoergebnis“) von 32,4 Mio EUR auswirft und nach Haushaltsrücklagen sogar einen Überschuss nach Rücklagen von 40,0 Mio EUR aufweist. „Der Grund dafür ist folgender: die im Verkehrsfinanzierungsvertrag verpflichtend vorgesehene Verlustabdeckung für den öffentlichen Verkehr von geschätzt 70 bis 80 Mio EUR wird 2022 und 2023 nicht budgetiert“, so Wirtschaftsstadtrat Günter Riegler.

Mit dieser Nichtbudgetierung des Verkehrsfinanzierungsvertrags geht ein gravierender Absturz der Finanzlage mit einem „Nettoergebnis“ von 97 Mio EUR – nach Rücklagenbewegungen ein negatives Ergebnis von 56,9 Mio EUR – im Budget 2023 einher. „Der Grund dafür liegt in der fehlenden Abdeckung der Verkehrsdefizite 2022 und 2023: Das Eigenkapital der Holding Graz wird unverhältnismäßig ausgehöhlt, sodass 2023 der Beteiligungsansatz um 93 Mio EUR abgewertet werden muss. Bis Ende 2026 wird das Eigenkapital der Holding Graz sogar auf 3% geschrumpft sein“, schüttelt Riegler den Kopf.

Vor diesem Hintergrund liegt ein von KPÖ-Finanzstadtrat zu verantwortendes Doppelbudget 2022/23 vor, das sowohl gesellschaftsrechtlich unhaltbar ist als auch eine durch kreative Buchhaltung geschönte Budgetkosmetik aufweist:

  • Der Holding Graz ist es gar nicht erlaubt auf die Verkehrsfinanzierung zu verzichten, es sei denn, dass ihr eine Vergütung in Form eines Gesellschafterzuschusses gewährt wird, der jedenfalls mindestens 70 bis 80 Mio EUR betragen müsste. Sollte das Doppelbudget nicht verbessert werden, kommt es zu einer verbotenen Einlagenrückgewähr an den Eigentümer Stadt Graz. Die Gesellschaftsorgane, Vorstand und Aufsichtsrat, wären sodann zur Haftung heran zu ziehen.
    • Die Nichtbudgetierung des Verkehrsfinanzierungsvertrages und damit verbundene Verschönerung der Finanzahlen für das Jahr 2022 führt im Umkehrschluss 2023 zu einer Beteiligungsabschreibung der Holding Graz von 93 Mio EUR.

Wirtschaftsstadtrat Riegler: „Um es klar zu benennen: Dieses Budget weist das Budgetjahr 2022 unzulässigerweise zu positiv aus, wodurch das kommunistische Finanzressort in die Lage versetzt wird neue nachhaltige finanzielle Belastungen für die Steuerzahler zu beschließen, die bei einem negativen Ergebnis nicht zulässig wären. Gemeint sind damit etwa die Verzichte auf Valorisierungen von Kanal- und Abfallgebühr, die Erhöhung des Verkehrsdefizites und diverser Sozialleistungen.“

 Dadurch verletzt das aktuell aufgelegte Doppelbudget nicht nur die GmbH-rechtlichen Eigenkapitalvorschriften in der Holding Graz, sondern auch diverse tragende Prinzipien für die Rechnungslegung, so zB

  • Verletzung von § 88 Stadtstatut und zwar des Grundsatzes der „Transparenz“ sowie des Grundsatzes der „Vergleichbarkeit“ und der „Nachvollziehbarkeit“ des Haushaltes.
  • Verletzung von § 89 Stadtstatut über den Voranschlag, wonach (§89 Abs 5) „Im Ergebnisvoranschlag (…) sämtliche zu erwartenden Erträge und Aufwendungen des folgenden Haushaltsjahres aufzunehmen.“ sind. (Es müsste die Beteiligungsbewertung, die zur Gänze im Jahr 2023 geplant ist, bereits anteilig im Jahr 2022 erfolgen.)
  • Verletzung von § 7 Abs 4 VRV (Periodengerechtigkeit) – siehe dazu Saliterer/Meszarits/Pilz (Herausgeber), VRV 2015, Rz 2.8.
  • Verletzung von § 23 Abs 7 VRV (Folgebewertungen bei Beteiligungen) – es müsste bereits im Jahr 2022 eine Beteiligungsabwertung gebucht werden, und nicht erst 2023.
  • Verletzung von § 10 Haushaltsordnung der Stadt Graz, wonach bei dreimalig negativem Nettoergebnis ein Sanierungskonzept vorgelegt werden müsste. Durch das positive Ergebnis 2022 wird die Reihe nach den beiden negativen CORONA-Jahren unterbrochen.

Finanzstadtrat Eber ist daher dringend gefordert diese Mängel, nämlich

  • Einbuchung eines Verlustabdeckungszuschusses 2022 und 2023 in Höhe von jeweils 80 Mio EUR zulasten des Ergebnisses der Stadt Graz und zugunsten des Eigenkapitals der Holding Graz,
  • Ausweis eines korrigierten negativen Ergebnisses 2022 und Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes nach § 10 Haushaltsordnung und
  • Berücksichtigung erwartbar angemessener Vorsorgen für die Kollektivvertragsabschlüsse 2022/23 sowie für bereits heute geplante Nachtragskreditansatzvorhaben,

bis zur Gemeinderatssitzung am Donnerstag zu beheben.

Anhang Budget 2022 2023