ÖVP-Stadträte Hohensinner und Riegler zu Lockdown: aktuelle Massnahmen und Forderung nach Wirtschaftspakete

„Niemand hat sich einen erneuten Lockdown gewünscht“, ist Stadtrat Kurt Hohensinner überzeugt, „leider ist dieser aber nun notwendig, um die aktuelle Welle zu brechen und die Pandemie wieder einzudämmen. Wir alle haben gehofft, dass uns einschneidende Tage, wie diese, aufgrund der Impfung erspart bleiben würden, dafür reicht aber die Impfrate leider nicht aus. Nun gilt es, die kommenden Wochen gemeinsam bestmöglich zu meistern.“ Vor diesem Hintergrund haben die beiden ÖVP-Stadträte Kurt Hohensinner und Günter Riegler ein Maßnahmenpaket in den ihnen nun zugewiesenen Ressorts zusammengestellt. Dieses reicht von Beitragsaussetzung in der schulischen Nachmittagsbetreuung, über Unterstützungshotlines bis hin zu aktuell möglichen Angeboten im Sport.

Wirtschaftsunterstützung gefordert

Gleichzeitig fordern sie von der neuen Linkskoalition ein Unterstützungspaket für die Wirtschaft. „2020 haben wir als schwarzblaue Stadtregierung ein Soforthilfe-Wirtschaftspaket geschnürt“, erklärt Wirtschaftsstadtrat Günter Riegler, „ein solches braucht es auch jetzt, um den Grazer Unternehmen in dieser unsicheren Zeit schnelle und unbürokratische Hilfe zukommen zu lassen. Als nun zuständiger Wirtschaftsstadtrat fordere ich die Linkskoalition auf, ein ähnliches Maßnahmenbündel und die Bereitstellung der dafür erforderlichen finanziellen Mittel zu prüfen, um zur sofortigen und wirtschaftlichen Entlastung von betroffenen Grazer Wirtschaftstreibenden beitragen zu können.“ Teil dieses Pakets sollten unter anderem sein:

  • Erlass der Miete für vom Lockdown betroffene Unternehmen in städtischen Objekten für die Dauer der Ausgangsbeschränkungen und behördlichen Schließung
  • Verlängerung des Erlasses der Nutzungsgebühren für Gastgärten bis 30.06.2022
  • Wirtschaftliche Sonderförderung für Bundesligavereine als Ausgleichsunterstützung für Spiele ohne Publikum

Umfassende Lockdown-Maßnahmen

Unterstützungsleistungen, die im Rahmen der Einzelressorts umgesetzt werden können, sind bereits in Planung bzw. angelaufen. Hier ein Auszug sowie aktuelle Regelungen für die einzelnen Bereiche:

 

Bildung & Kinderbetreuung

  • Alle Bildungseinrichtungen sind weiterhin offen und der Betrieb bleibt aufrecht. Eltern können selbst entscheiden, ob sie ihr Kind in die Einrichtungen bringen oder nicht.
  • Für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, wird der Elternbeitrag für den entsprechenden Zeitraum refundiert.
    • Im Hort, Kindergarten und Krippenbereich erfolgt dies über das Land Steiermark. Voraussetzung ist, dass das Kind während des Lockdowns maximal drei Tage die Einrichtung besucht.
    • In der Nachmittagsbetreuung wird die Stadt Graz eine vergleichbare Lösung anbieten. Voraussetzung ist, dass das Kind während des Lockdowns maximal jenen Zeitraum besucht, den es für EINE Woche gebucht hat.

 

Jugend & Familie

  • Die Amtszentrale mit dem Bereitschaftsdienst in der Kaiserfeldgasse, die regionalen Jugendämter, der Pflegekinderdienst, der Ärztliche Dienst und das Referat Frauen & Gleichstellung bleiben an Werktagen von 8.00 bis 15 Uhr als Anlaufstelle für Familien geöffnet.
  • Bereitschaftsdienst ist  24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche und 365 Tage im Jahr erreichbar: werktags, von 7.30 bis 20 Uhr unter der Tel.: +43 316 872-3043, bei akuten Krisen und Notfällen am Wochenende und in der Nacht: Tel.: +43 316 872-5858
  • Das Jugendzentrum YAP ist zu den gewohnten Öffnungszeiten personell besetzt, das heißt: Jugendliche treffen zu diesen Zeiten JugendarbeiterInnen im YAP an, mit denen sie Gespräche im Freien oder aber auch indoor – mit den bekannten Schutzmaßnahmen – führen können. Details für alle JUZ  folgen, sobald eine Bundesweite Regelung für Jugendarbeit da ist.
  • Elternberatung findet weiterhin statt2,5 G-Regel, FFP2-Maskenpflicht

 

Wirtschaft

  • Die Corona-Service-Hotline steht Grazer Unternehmen auch jetzt wieder zur Verfügung, um Auskunft über Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten zu geben. Die Hotline ist von Montag – Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr besetzt (0316 872 4804). Über die Hotline werden die dringendsten Fragen der Unternehmerinnen beantwortet, über Wirtschaftsförderungen der Bundesregierung wird aktuell informiert.
  • Unternehmen, die eine Mietförderung oder Coworking-Förderung von der Stadt Graz erhalten haben, bekommen diese Förderung aufgrund der angespannten Corona-Lage sofort ausbezahlt.
  • Weiters werden alle Angebote der Wirtschaftsabteilung, die in Präsenz in den nächsten Wochen geplant waren (wie die Kompetenzwerkstatt für Grazer Kreative oder die Gründungsacademy) online angeboten. Aktuelle Informationen dazu sind auf www.wirtschaft.graz.at zu finden.

 

Kultur

  • Kulturförderungen bleiben gesichert. Mit der bereits verabschiedeten Richtlinie stellen wir fest, dass der Abrechnungszeitraum bis Ende 2022 für bereits beschlossene Förderungen verlängert werden kann.
  • Mit dem noch aufrechten Schutzschirm für Veranstalter:innen können weiterhin nicht mehr stornierbare Aufwendungen für Leistungen Dritter sowie ausgewiesene Personalkosten abgedeckt werden.
  • Die Filialen der Stadtbibliothek müssen bis auf Weiteres geschlossen bleiben.
  • Ausgeborgte Medien werden bis Ende Dezember verlängert. Während des Lockdowns fallen keine Säumnisgebühren an.
  • Das Postservice der Stadtbibliothek bzw. Click & Collect wird auch weiterhin während des Lockdowns angeboten.

 

Sport

  • Die Bezirkssportplätze und Streetworkoutanlagen bleiben geöffnet und dürfen weiter genutzt werden.
  • Der neue Eislaufplatz beim Citypark bleibt weiter geöffnet. Die vergrößerte Winterwelt beim Landessportzentrum öffnet voraussichtlich kommendes Wochenende.
  • Aktuell darf Sport im Freien nur alleine oder mit Personen aus dem gleichen Haushalt, mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner:in, mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister), mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird betrieben werden.
  • Ein Mund-Nasen-Schutz muss bei der Sportausübung nicht getragen werden. Es müssen aber 2 Meter Abstand eingehalten werden (ausgenommen selber Haushalt).
  • Sport darf im eigenen privaten Wohnbereich, an öffentlichen Orten im Freien oder auf Outdoor-Sportstätten betrieben werden. Für den Spitzensport gibt es Ausnahmeregelungen.

 

Märkte

  • Die Bauernmärkte bleiben geöffnet – es gilt eine generelle FFP2-Maskenpflicht. Zudem ergeht die Bitte auch auf andere Markttage wie z.B.: Montag oder Dienstag auszuweichen, um die Abstandsregeln besser einhalten zu können.
  • Die Christbaummärkte finden statt. Sie starten wie geplant am 10.12.2021.
  • Die Handelsmärkte müssen schließen – vor allem die Gastrostände – Take Away ist möglich. Die Handelsstände zur Deckung des täglichen Grundbedarfs wie z. B.: Bäckereien können geöffnet bleiben.
  • Grundsätzlich gilt auf allen Märkten bis auf Widerruf FFP2-Maskenpflicht.
  • Gelegenheitsmärkte finden nicht statt. Darunter fallen auch alle Flohmärkte. Der Antikmarkt am Hasnerplatz (04.12.2021) findet ebenso nicht statt.