VP-Hopper fordert Sozialhilfe Neu für Graz nach Nehammer-Vorschlag

Während die Bundes-ÖVP die Sozialhilfe neu aufstellen möchte, werden Leistungen in Graz weiterhin nach KPÖ-Gießkannenprinzip verteilt.

Bundeskanzler Nehammer hat im Rahmen einer Pressekonferenz seine Vorstellungen zu einer „Sozialhilfe NEU“ präsentiert. Das Ziel ist Leistungsgerechtigkeit und Solidarität nicht nur mit jenen, die Leistungen in Anspruch nehmen, sondern auch mit jenen, die die Leistungen durch ihre Beiträge ermöglichen. Sie sollen wissen, dass ihre Beiträge umsichtig und gerecht verwendet werden. „Solidarität darf keine Einbahnstraße sein“, so Nehammer.

„Die Sozialhilfe gehört reformiert. Auch für Grazerinnen und Grazer, die tagtäglich arbeiten, ist es unverständlich, dass jemand der nicht arbeitet obwohl er es könnte, beinahe gleich viel Geld bekommt, wie von anderen hart erarbeitet wird.“, unterstreicht ÖVP Graz Gemeinderätin Anna Hopper. „Wir brauchen zielgerichtete Unterstützung für die, die sie brauchen und nicht alle, die sie wollen.“

Die präsentierte Sozialhilfe NEU umfasst unter anderem eine Verlängerung der Wartezeit für alle die nach Österreich kommen auf 5 Jahre, um vollen Leistungsanspruch zu haben. Aktuell gelten die 5 Jahre nur für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger. Die Bundes-ÖVP möchte außerdem österreichweit einheitliche Unterstützungen für subsidiär Schutzberechtigte. Aktuell sind die Leistungen in den Bundesländern unterschiedlich. Außerdem sollen Unterstützungen zukünftig auch vermehrt in der Form von Sachleistungen vergeben werden.

„Wir möchten auch für die Sozial Card wieder einen vernünftigen Mindestaufenthalt von mindestens 12 Monaten in Graz und Integrationsanreize wie bspw. Sprachkurse als Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen.“, fordert Hopper. „Auch die Vergabe von Gutscheinen anstelle von Geld hat sichergestellt, dass die Leistungen dafür verwendet werden, wofür sie gedacht sind und sollten deshalb umgehend wieder eingeführt werden. Die KPÖ hält aber an der automatisierten Geldüberweisung und der ständigen Ausweitung des Bezieherkreises fest.“