Soziale Unterstützung im Bürgermeisterinamt

Anna Hopper , Anfrage

21. September 2023

An Frau Bürgermeisterin Elke Kahr

Betreff: Soziale Unterstützung im Bürgermeisterinamt

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

sowohl am von der KPÖ ausgerufenen „Tag der offenen Konten“ als auch bei vielen weiteren in diversen Grazer Medien erschienen Artikeln werden die sozialen Unterstützungen ausgeführt, die Sie als Bürgermeisterin bzw. das Bürgermeisteramt seit Beginn dieser Gemeinderatsperiode leisten. Ein detaillierter Rechenschaftsbericht bzw. Offenlegung der damit einhergehenden Prozesse ist bis dato nicht passiert.

Namens des Gemeinderatsclubs der Grazer Volkspartei stelle ich daher an Sie, sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, folgende Anfrage:

1. Aus welchen finanziellen Töpfen wird Hilfesuchen, die ins Amt der Bürgermeisterin kommen, Unterstützung zugesagt oder ausbezahlt?

2. Werden Unterstützungen aus Mitteln des Amtes der Bürgermeisterin zugesagt?

  • Wenn ja, in welcher Höhe im Jahr 2022?

3. Werden Unterstützungen aus Mitteln des Sozialamtes zugesagt?

  • Wenn ja, in welcher Höhe im Jahr 2022

4. Werden Unterstützungen aus Mitteln des Fonds „Graz hilft“ zugesagt?

  • Wenn ja, in welcher Höhe im Jahr 2022?

5. Werden Unterstützungen aus Klubfördermitteln der KPÖ zugesagt?

  • Wenn ja, in welcher Höhe im Jahr 2022?

6. Werden Unterstützungen von Konten der KPÖ Graz zugesagt?

  • Wenn ja, in welcher Höhe im Jahr 2022?

7. Werden Unterstützungen von Konten der Person Elke Kahr zugesagt?

  • Wenn ja, in welcher Höhe im Jahr 2022?

8. Werden Unterstützungen von mit der KPÖ oder der Person Elke Kahr nahestehenden Stiftungen zugesagt?

  • Wenn ja, in welcher Höhe im Jahr 2022?

9. Werden soziale Unterstützungen durch die Bürgermeisterin oder Mitarbeiter:innen des Amtes der Bürgermeisterin telefonisch zugesagt?

10. Wenn ja, wer gibt Zusagen für:

  • Mittel des Amtes der Bürgermeisterin?
  • Mittel des Sozialamtes?
  • Mittel aus dem Fonds „Graz hilft“?
  • Unterstützungen aus Klubfördermitteln der KPÖ?
  • Unterstützungen von Konten der KPÖ Graz?
  • Unterstützungen von Konten der Person Elke Kahr?
  • Unterstützungen von mit der KPÖ oder der Person Elke Kahr nahestehenden Stiftungen?

11. Werden soziale Unterstützungen durch die Bürgermeisterin oder Mitarbeiter:innen des Amtes der Bürgermeisterin schriftlich per Brief oder E-Mail zugesagt?

12. Wenn ja, wer gibt Zusagen für:

  • Mittel des Amtes der Bürgermeisterin?
  • Mittel des Sozialamtes?
  • Mittel aus dem Fonds „Graz hilft“?
  • Unterstützungen aus Klubfördermitteln der KPÖ?
  • Unterstützungen von Konten der KPÖ Graz?
  • Unterstützungen von Konten der Person Elke Kahr?
  • Unterstützungen von mit der KPÖ oder der Person Elke Kahr nahestehenden Stiftungen?

13. Bevor Zusagen erteilt werden, gibt es ein 4-Augen-Prinzip für:

  • Mittel des Amtes der Bürgermeisterin?
  • Mittel des Sozialamtes?
  • Mittel aus dem Fonds „Graz hilft“?
  • Unterstützungen aus Klubfördermitteln der KPÖ?
  • Unterstützungen von Konten der KPÖ Graz?
  • Unterstützungen von Konten der Person Elke Kahr?
  • Unterstützungen von mit der KPÖ oder der Person Elke Kahr nahestehenden Stiftungen?

14. Wird der Hauptwohnsitz der hilfesuchenden Person kontrolliert für:

  • Mittel des Amtes der Bürgermeisterin?
  • Mittel des Sozialamtes?
  • Mittel aus dem Fonds „Graz hilft“?
  • Unterstützungen aus Klubfördermitteln der KPÖ?
  • Unterstützungen von Konten der KPÖ Graz?
  • Unterstützungen von Konten der Person Elke Kahr?
  • Unterstützungen von mit der KPÖ oder der Person Elke Kahr nahestehenden Stiftungen?

15. Wie wird die Notlage des Hilfesuchenden verifiziert bzw. dokumentiert für:

  • Mittel des Amtes der Bürgermeisterin?
  • Mittel des Sozialamtes?
  • Mittel aus dem Fonds „Graz hilft“?
  • Unterstützungen aus Klubfördermitteln der KPÖ?
  • Unterstützungen von Konten der KPÖ Graz?
  • Unterstützungen von Konten der Person Elke Kahr?
  • Unterstützungen von mit der KPÖ oder der Person Elke Kahr nahestehenden Stiftungen?

16. Wie erfolgt die Kontrolle über die ordnungsgemäße Verwendung der zugesagten Unterstützung für:

  • Mittel des Amtes der Bürgermeisterin?
  • Mittel des Sozialamtes?
  • Mittel aus dem Fonds „Graz hilft“?
  • Unterstützungen aus Klubfördermitteln der KPÖ?
  • Unterstützungen von Konten der KPÖ Graz?
  • Unterstützungen von Konten der Person Elke Kahr?
  • Unterstützungen von mit der KPÖ oder der Person Elke Kahr nahestehenden Stiftungen?

17. Welche Daten werden bei Zusage einer sozialen Unterstützung erfasst und verarbeitet bei:

  • Mittel des Amtes der Bürgermeisterin?
  • Mittel des Sozialamtes?
  • Mittel aus dem Fonds „Graz hilft“?
  • Unterstützungen aus Klubfördermitteln der KPÖ?
  • Unterstützungen von Konten der KPÖ Graz?
  • Unterstützungen von Konten der Person Elke Kahr?
  • Unterstützungen von mit der KPÖ oder der Person Elke Kahr nahestehenden Stiftungen?

18. Wie erfolgt die Datenspeicherung bei sozialer Unterstützung aus:

  • Mittel des Amtes der Bürgermeisterin?
  • Mittel des Sozialamtes?
  • Mittel aus dem Fonds „Graz hilft“?
  • Unterstützungen aus Klubfördermitteln der KPÖ?
  • Unterstützungen von Konten der KPÖ Graz?
  • Unterstützungen von Konten der Person Elke Kahr?
  • Unterstützungen von mit der KPÖ oder der Person Elke Kahr nahestehenden Stiftungen?

 

19. Gibt es Mitarbeiter:innen im Amt der Bürgermeisterin, die Einsicht oder Verfügungsgewalt in/über Konten des Gemeinderatsklubs der KPÖ Graz, der Person Elke Kahr oder im Naheverhältnis stehenden Stiftungen haben?

20. Wenn ja, welche Mitarbeiter:innen?

21. Wenn ja, führen diese Mitarbeiter:innen Einsichtnahmen oder Trans-aktionen im Rahmen ihrer Dienstzeit durch?

22. Gibt es eine Handkassa im Amt der Bürgermeisterin?

23. Wenn ja, werden aus dieser Handkassa soziale Unterstützungen an Hilfesuchende ausbezahlt?

24. Wenn ja, in welcher Höhe im Jahr 2022?

25. Gibt es eine Handkassa mit Mitteln, die nicht dem Amt der Bürger-meisterin zuzurechnen sind?

26. Wenn ja, wem sind diese zuzurechnen?

27. Werden aus dieser Handkassa soziale Unterstützungen an Hilfesuchende ausbezahlt?

28. Wenn ja, in welcher Höhe im Jahr 2022?

29. Gibt es Gutscheine im Amt der Bürgermeisterin, die als soziale Unterstüt-zung ausgegeben werden, z.B. Vinzimarkt-Gutscheine?

30. Wenn ja, aus welchen Mitteln werden diese Vinzimarkt-Gutscheine ange-kauft?

31. Wenn ja, in welche Höhe wurden solche Gutscheine im Jahr 2022 ausgegeben?

32. Wenn ja, wird der Hauptwohnsitz der hilfesuchenden Person kontrolliert?

33. Wenn ja, wie erfolgt die Prüfung der Notlage der hilfesuchenden Perso-nen?

34. Wenn ja, gibt es ein Vier-Augen-Prinzip bei der Ausgabe dieser Gutscheine?

35. Wenn ja, wie erfolgt die Datenerfassung, –speicherung und Verwendung der Daten der hilfesuchenden Personen?

36. Geben Mitarbeiter:innen des Amtes der Bürgermeisterin in ihrer Dienstzeit Auskünfte zu sozialen Unterstützungen der KPÖ Graz, von KPÖ Klubfördermitteln oder Mitteln der mit der KPÖ oder der Person Elke Kahr verbundenen Stiftungen?

37. Werden Hilfesuchende aktiv in Organisationen oder Räumlichkeiten der KPÖ Graz oder KPÖ Steiermark weitergeleitet oder an diese verwiesen?“