10 Punkte Programm zur Stärkung der Bezirksdemokratie

„Eine starke Stadt braucht starke Bezirke“, ist VP Stadtparteiobmann und Stadtrat Kurt Hohensinner überzeugt, „die Bezirke sind das Rückgrat unserer Stadt und oft die ersten Ansprechpartner für die unterschiedlichsten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Als Grazer Volkspartei wollen wir die Bezirksdemokratie mit diesem Programm weiter stärken und ausbauen.“ Gemeinsam mit den 17 Bezirksparteiobleuten der Volkspartei und den sechs Bezirksvorstehern hat Hohensinner deshalb vor diesem Hintergrund ein 10-Punkte-Programm zur Stärkung der Bezirksdemokratie erarbeitet. Die Punkte reichen dabei vom Ausbau von Anhörungsrechten, über eine Mitwirkung am Budgetprozess bis hin zu einer Bezirksfragestunde im Gemeinderat und einer Aufstockung der Bezirksbudgets.

„Die Bezirksvorsteher sind die erste politische Ansprechperson in der Bevölkerung und wissen daher genau welche Bedürfnisse es im Bezirk gibt“, sagt der langjährige Mariatroster Bezirksvorsteher und Bezirksparteiobmann Erwin Wurzinger. Diese Einschätzung verstärkt der derzeitige Waltendorfer Bezirksvorsteher Peter Mayr: „30 Jahre nach der Gründung der Bezirksräte ist eine Reform dringend notwendig. Jetzt ist es Zeit dieser bürgernahen Institution auch mehr Möglichkeiten zur Umsetzung der Wünsche aus der Bevölkerung zu geben.“

 

10 Punkte Programm der Grazer Volkspartei für starke Bezirke

 

  1. Bürger:innensprechstunde im Bezirksrat

Den Bürgern soll im Rahmen der Bezirksratssitzung die Möglichkeit eingeräumt werden, Fragen an die Mitglieder des Bezirksrates stellen zu können. Dies ist in der derzeit geltenden Geschäftsordnung leider nicht möglich.

  1. Bezirksvorsteher:in-Proporzwahl

Die Bezirksvorsteher und –stellvertreter sollen entsprechend dem Wahlergebnis gewählt werden. Das heißt die stimmenstärkste Fraktion stell den/die Bezirksvorsteher:in.

  1. Ausbau Anhörungsrechte und Informationsrechte

Die in der Geschäftsordnung (Anhang A & B der GO für den Bezirksrat) angeführten Anhörungs- und Informationsrechte sind zu erweitern und bei bezirksbezogenen Projekten im Gemeinderatsstück zu vermerken.

  1. Einbindung in den städtischen Budgetprozess

Im Zuge der städtischen Budgeterstellung sind die Bezirke anzuhören und können die Bezirksräte Wünsche und Anregungen einbringen.

  1. Parteienstellung in Bauverfahren und bei Veranstaltungen

Der Bezirksrat soll bereits in der Einreichphase über bevorstehende Bauvorhaben und angesuchte Veranstaltungen im jeweiligen Bezirk informiert werden.

  1. Fragestunde der Bezirksvorsteher:innen im Gemeinderat

Nachdem sehr viele schriftliche Bezirksratsanträge unbeantwortet bleiben, soll den Bezirksvorsteher:innen im Zuge der Gemeinderatssitzung die Möglichkeit gegeben werden, diese mündlich in einer Fragestunde des Gemeinderates an die zuständigen Stadtsenatsreferenten zu stellen.

  1. Transparenz bei der Budgetierung der Nachbarschaftszentren

Über die Budgeterstellung und der Aktivitäten eines Nachbarschaftszentrums im Bezirksgebiet ist der Bezirksrat mindestens ein Mal jährlich zu informieren.

  1. Qualifizierter Widerspruch

In der aktuellen Geschäftsordnung ist der „Qualifizierte Widerspruch“ bereits vorgesehen. Dieser soll dahingehend ausgebaut werden, dass das entsprechende Gemeinderatsstück erst dann Beschlusskraft erlangt, wenn auf den aus dem Bezirk eingelegten Widerspruch mit einer umfassenden Begründung geantwortet wurde.

  1. Personelle Ressourcen für die Bezirksdemokratie

Aufgrund des ständigen bürokratischen Anstiegs in der Bezirksvorsteher:innen-Tätigkeit ist eine Assistenz erforderlich. Diese soll entweder über die Servicestellen oder durch Anstellung von Teilzeitkräften sichergestellt werden.

  1. Erhöhung des Bezirksbudgets auf 3 Euro je Bewohnerin:in mit Hauptwohnsitz und Möglichkeit der Direktbeauftragung für Kleininvestitionen

Mit der derzeitigen finanziellen Ausstattung in Höhe von 1 Euro je Bewohner:in können nur minimale nachhaltige Anschaffungen bzw. Investitionen getätigt werden. Deshalb soll dieser Wert angepasst werden. Gleichzeitig soll der/die Bezirksvorsteher:in über Beschluss des Bezirksrats Aufträge/Bestellungen erteilen können.